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Nein, eine günstige Rechtsschutzversicherung muss keine Einschränkungen der |
| Was kennzeichnet die Privat Rechtsschutzversicherung? |
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Bei der Privat Rechtsschutzversicherung unterscheidet man in den Rechtsschutz für Selbstständige und den Rechtschutz für abhängig Beschäftigte. Bei beiden Varianten besteht die Möglichkeit, sich den Vertrag individuell aus der Abdeckung von verschiedenen Rechtsgebieten zusammen stellen zu können.
Grundsätzlich stellt man bei einem Vergleich der Privat Rechtsschutzversicherung fest, dass die Police für den abhängig Beschäftigten deutlich preiswerter ist als die für den selbstständigen Versicherungsnehmer. Das liegt an dem vorhandenen unterschiedlichen Risiken für die Entstehung eines Schadensfalles. Der Umfang der Versicherungsleistungen in der Privat Rechtschutzversicherung ist in den so genannten ARB geregelt, die in Deutschland zu einem festen Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages gehören. Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen genießen den gleichen rechtlichen Status wie die AGB und dürfen deshalb keine Klauseln enthalten, die eine Vertragspartei gegenüber der anderen ungebührlich benachteiligen. Außerdem gelten die ARB durchweg für alle Kunden eines Versicherungsunternehmens gleichermaßen. Besondere Abreden, die von diesen Bestimmungen abweichen, müssen in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden. Wer einmal dabei ist, sich die allgemeinen Bedingungen für die Privat Rechtsschutzversicherung anzuschauen, der sollte auch gleich einen Blick auf die für den Versicherungsnehmer daraus abzuleitenden Pflichten werfen. Hier findet man auch Hinweise darauf, was in einem Schadensfall zu tun ist, wenn die Privat Rechtsschutzversicherung für die Kosten der Einschaltung von Anwälten oder der Anrufung von Gerichten aufkommen soll. Für bestimmte Bereiche der Privat Rechtschutzversicherung gelten so genannte Wartefristen, die teilweise für die einzelnen vom Versicherungsschutz abgedeckten Rechtsgebiete unterschiedlich geregelt sind. Die längsten Wartefristen gibt es im Bereich des Familienrechts, wenn man Scheidungsangelegenheiten in den Schutz der Privat Rechtsschutzversicherung mit einbinden möchte. Sie können bis zu drei Jahren betragen. |

