Online Rechner

rechner_174

News Rechtsschutz

Nachrichten


Rechtsschutz für private Krankenversicherung Rechtsstreitigkeiten
Kostenlose Fragen an einen Rechtsanwalt Es kommt immer einmal wieder vor, dass
Nein, eine günstige Rechtsschutzversicherung muss keine Einschränkungen der
Was versteht man unter Rechtschutzversicherung Wartezeit?

Eine grundlegende rechtliche Basis zur Rechtsschutzversicherung Wartezeit gibt es nicht. Sie wird entweder im individuellen Vertrag oder innerhalb der einzelnen Gesellschaften durch die Allgemeinen Vertragsbestimmungen geregelt. Auf Grund der teilweise sehr großen Unterschiede zwischen den Anbietern sollte man die Rechtsschutzversicherung Wartezeit bei einem Vergleich der Leistungen vor Vertragsabschluss immer mit einbeziehen.

Dabei kann die Wartezeit Rechtsschutzversicherung sich sogar innerhalb eines Vertrages zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen unterscheiden. Für die Sofortberatung am Telefon durch die hauseigenen oder vertraglich gebundenen Anwälte der Gesellschaft gibt es in fast durchgängig allen Verträgen keine Wartezeiten. Bei anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrechtschutz, dem Vertragsrechtschutz sowie dem Sozialrechtschutz und Mietrechtschutz ist in Allgemeinen eine Wartezeit Rechtsschutzversicherung von drei Monaten zu erfüllen.

Besonderheiten gibt es im Bereich des Familienrechts. Möchte man den Beratungsrechtschutz für Unterhaltsangelegenheiten versichern, muss man mit einer Wartezeit von sechs Monaten rechnen. Beim erweiterten Unterhaltsrechtschutz kann die Wartezeit sogar bis zu zwölf Monaten betragen. Noch länger muss man beim erweiterten Rechtschutz für eine Ehescheidung warten. Hier fordern die meisten Gesellschaften bis zur Übernahme eines Schadensfalles im Durchschnitt eine Rechtschutzversicherung Wartezeit von drei Jahren.

Den Ausschlag gibt hier allerdings nicht der Zeitpunkt, an dem man einen Anwalt beauftragen oder vor Gericht ziehen will, sondern das Datum des entstandenen Schadens. Wer also die eheliche Gemeinschaft während der dreijährigen Wartefrist aufhebt oder zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rechtschutzversicherung bereits in Trennung lebte, sollte auf eine Übernahme der Kosten der anwaltlichen Vertretung und der Gerichtsgebühren durch die Versicherung nicht hoffen. Dieses Prinzip gilt auch analog für alle anderen Rechtsstreitigkeiten.